Rüge für Berichterstattung über Jonathan H.

Wie ich gerade auf BildBlog.de lese, haben sowohl die Onlinepräsenz BILD Zeitung als auch die Dresdner Morgenpost eine Rüge des deutschen Presserats für ihre diffamierende Berichterstattung über das Opfer eines Mordfalls, Jonathan H., wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte erhalten. In beiden Artikeln zeigte man private Fotos des Opfers, in welchem er im Lolita-Kostüm zu sehen ist und bastelte sich die Geschichte einer “bizarren Welt” zurecht. Die Berichterstattung zog auch einen offenen Brief einer entsetzten Bekannten nach sich. Die offizielle Pressemitteilung des Deutschen Presserats findet man hier.

Die Rüge ist die schärfste Sanktion, die der Deutsche Presserat gegen ein Medium aussprechen kann. Sie wird für gewöhnlich öffentlich gemacht und soll auch im entsprechenden Medium veröffentlich werden. Wird dies nicht getan, geschieht allerdings nichts weiter. Das Hilft zwar weder dem Opfer noch seinen Angehörigen, doch setzt diese Rüge immerhin ein kleines Zeichen.

Dass Berichterstattungen wie diese jedoch nach wie vor kräftig Leser einbringen, muss ich in den letzten Tagen leider auch bei unserer Webpräsenz feststellen. Seit ich den Namen des mutmaßlichen Mörders hier erwähnt habe, laufen weit mehr Suchmaschienenanfragen bei uns ein. Ein Großteil davon suchte nach eben diesem Namen oder diversen Varianten. Liebe Leute, wenn schon eine, höchstwahrscheinlich vergebliche, Online-Hetzjagt gegen einen zwar gesuchten, aber noch nicht schuldig gesprochenen Menschen veranstaltet wird, denkt doch bitte wenigstens daran, dass es auch noch andere Menschen mit dem gleichen Namen geben kann. Es wären nicht die ersten, die unter ihren Namensvettern am Online-Pranger zu leiden haben.

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